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Ortsplanung

Die Ortsplanung beinhaltet die Instrumente zur Steuerung der räumlichen Entwicklung auf Ebene der Gemeinde. Sie beinhaltet behördenverbindliche Richtpläne, den grundeigentümerverbindlichen Rahmennutzungsplan (Zonenplan, Baureglement) und Sondernutzungspläne (bspw. Gestaltungspläne).

Der Gemeinderat ist unter Einbezug der Bevölkerung zuständig für die räumliche Entwicklung. Weitere Auskünfte zum kommunalen Ortsplanung werden auch gerne von Gemeindepräsident Bernhard Braun, Tel. 071 973 99 22, bernhard.braun@eschlikon.ch oder Leiter Bau und Umwelt Patrick Fanchini, Tel. 071 973 99 14, patrick.fanchini@eschlikon.ch, erteilt.

Kommunaler Richtplan Eschlikon

Der Richtplan bildet das behördenverbindliche Koordinations- und Steuerungsinstrument der Gemeinde. 

Gestützt auf §§ 28 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 26. Juni 2025 erfolgte folgende öffentliche Bekanntmachung vom 15. August 2025 bis 4. September 2025 zum kommunalen Richtplan. Nachfolgend stehen Ihnen sämtliche Unterlagen in Zusammenhang mit dem Thema zur Verfügung:

Derzeit werden die Einwendungen, welche während der öffentlichen Bekanntmachung eingereicht wurden,  durch den Gemeinderat geprüft und beantwortet. Nach Beantwortung und Abstimmung über die Rahmennutzungsplanung wird um Genehmigung beim Kanton ersucht. 

Energierichtplan

Die Politische Gemeinde Eschlikon besitzt gemäss Planungsauftrag 4.2 A des kantonalen Richtplans einen kommunalen Energierichtplan. Darin sind die Möglichkeiten der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger zur Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung und der quartierweisen Wärmeversorgung aufzuzeigen. 

Gestützt auf §§ 28 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 26. Juni 2025 erfolgte folgende öffentliche Bekanntmachung vom 15. August 2025 bis 4. September 2025 zum Energierichtplan und dem Energie- und Klimakonzept. Nachfolgend stehen Ihnen sämtliche Unterlagen in Zusammenhang mit dem Thema zur Verfügung:

Derzeit werden die Einwendungen, welche während der öffentlichen Bekanntmachung eingereicht wurden,  durch den Gemeinderat geprüft und beantwortet. Nach Beantwortung und Abstimmung über die Rahmennutzungsplanung wird um Genehmigung beim Kanton ersucht. 

Rahmennutzungsplan

Der Rahmennutzungsplan besteht aus dem Zonenplan und dem Baureglement. Er ist die planerische Grundordnung der Politischen Gemeinde. Nach Teilabschluss des Richtplans folgt nun die Ausarbeitung des darauf abgestimmten Zonenplans und der verschiedenen daraus resultierenden Änderungen im Baureglement.

Gestützt auf §§ 29 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 26. Juni 2025 erfolgte die öffentliche Auflage vom 15. August bis 4 September 2025 zur Revision der Rahmennutzungsplanung (Änderung des Zonenplans und des Baureglements). Nachfolgend stehen Ihnen sämtliche Unterlagen in Zusammenhang mit dem Thema zur Verfügung.

Derzeit führt der Gemeinderat das Einspracheverfahren durch. Am 30. November 2025 erfolgt die Urnenabstimmung über die Zonenplanrevision und die Änderungen im Baureglement. Nach Zustimmung an der Urne muss das Departement für Bau und Umwelt die Genehmigung erteilen, wodurch der Gemeinderat die Änderungen in Kraft setzen kann.

Schutzplan

Der Schutzplan wird differenziert zwischen den Natur- und den Kulturobjekten. Diese sind für die Behörden und auch die Grundeigentümer verbindlich. Aufgrund der derzeitigen Änderung der Richtlinien von Seiten des kantonalen Denkmalschutzes wird der Teil der Kulturobjekte nicht überarbeitet. Der Gemeinderat hat jedoch beschlossen, den Schutzplan Naturobjekte aus dem Jahr 2003 zu überarbeiten. Die Mitwirkung zum neuen Schutzplan hat vom 15. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024 stattgefunden. Das Naturinventar wird nun nachgeführt. 

Gestaltungspläne

Die Gestaltungspläne sind wie der Rahmennutzungsplan sowohl für Behörden wie auch die Grundeigentümer verbindlich. Es sind diverse Gestaltungspläne bereits in Kraft, bzw. werden zurzeit durch den Gemeinderat bearbeitet. In den Eschliker Nachrichten wird jeweils über den Stand und die Bearbeitung der geänderten und neuen Gestaltungspläne informiert.

Gewässerraum

Die Gestaltungspläne sind wie der Rahmennutzungsplan sowohl für Behörden wie auch die Grundeigentümer verbindlich. Es sind diverse Gestaltungspläne bereits in Kraft, bzw. werden zurzeit durch den Gemeinderat bearbeitet. In den Eschliker Nachrichten wird jeweils über den Stand und die Bearbeitung der geänderten und neuen Gestaltungspläne informiert.

Öffentliche Auflagen

Gestützt auf Art. 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20), § 34 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG) sowie §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) erfolgen gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 23. Oktober 2025 folgende öffentlichen Auflagen:

Gewässerraumlinienplan gesamte Gemeinde (Übersicht & Verzichtsabschnitte und Detailpläne zu den einzelnen Gewässern)

Gewässerraumlinienplan 'Bahngraben Ost' 

Baulinienplan 'Bahngraben Ost'

Gewässerraumlinienplan 'Bahngraben West' 

Baulinienplan 'Bahngraben West'

Auflagefrist:  14. November 2025 bis 3. Dezember 2025
Auflageort: Gemeindeverwaltung Eschlikon, Wiesenstrasse 3, 8360 Eschlikon (zu den ordentlichen Bürozeiten oder auf der Homepage)
Rechtsmittel:                                                                                 Wer durch die aufgelegten Pläne und die zugehörigen Vorschriften berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich an den Gemeinderat Eschlikon, Wiesenstrasse 3, 8360 Eschlikon, zu richten und sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Unterlagen Aufwertung und Sanierung Ortsdurchfahrt Eschlikon

Im Nachgang an die Informationsveranstaltung vom 11. Juni 2024 stehen Ihnen nachfolgend sämtliche Unterlagen in Zusammenhang mit dem Thema zur Verfügung.

Informationsunterlagen:

Projektunterlagen:

Unterlagen zur Zweckmässigkeitsbeurteilung Entlastungsstrasse