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Gemeindeversammlung

Oberstes Organ der Gemeinde ist die Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerschaft. Diese üben ihre Rechte an der Gemeindeversammlung oder an der Urne aus.

Die Gemeindeversammlung findet in der Regel zweimal pro Jahr statt. Jeweils im Frühjahr bis spätestens 30. Juni (Rechnungsgemeinde) und im zweiten Halbjahr bis spätestens 31. Dezember (Budgetgemeinde).

Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung sind in der Gemeinde wohnhafte Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben.

Die nächste ordentliche Gemeindeversammlung findet am  Mittwoch, 26. Juni 2024 statt.

Protokolle Gemeindeversammlung

Botschaften Gemeindeversammlung