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Entgegennahme von letztwilligen Verfügungen zur Regelung von Bestattungswünschen

Falls eine Person bereits zu Lebzeiten festhalten möchte, welche Art von Bestattung sie möchte, ob eine kirchliche Abdankung/Trauergottesdienst gewünscht wird oder ob eine amtliche Publikation erwünscht ist, kann eine entsprechende Erklärung beim Bestattungsamt Eschlikon hinterlegt werden. Diese Erklärung kann handschriftlich auf einem Blatt Papier erfolgen; es benötigt dazu kein spezielles Formular.