Alimentenhilfe
Alimentenhilfe (Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen)
Die Sozialen Dienste unterstützt Sie bei der Geltendmachung familienrechtlicher Unterhaltsansprüche (Alimente und Kinder-/Familien-/Ausbildungszulagen) gemäss gültigem Rechtstitel (Gerichtsurteil oder Unterhaltsvertrag).
Gehen Alimentenzahlungen nicht rechtzeitig, nicht vollständig, nicht regelmässig oder überhaupt nicht ein, können Sie bei den Sozialen Diensten ein Gesuch um Inkassohilfe stellen. Je nach finanzieller Situation können Sie für ein in Eschlikon wohnhaftes Kind auch einen Antrag auf Bevorschussung stellen. Die Antragsformulare können bei den Sozialen Diensten angefordert werden.
Leistungen der Sozialen Dienste:
- Beratung bei Unklarheiten in Bezug auf Kinder- und Ehegattenalimente
- Berechnung der jährlichen Indexierung
- Entgegennehmen und Weiterleiten von Unterhaltszahlungen
- Alimentenbevorschussung für in Eschlikon wohnhafte Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr
- Geltendmachung von Familienzulagen gemäss Rechtstitel
- Einleiten von Inkassomassnahmen, insbesondere
- Schuldneranweisung
- Arrest
- Sicherstellung
- Zwangsvollstreckung - Internationales Inkasso gemäss verschiedener Übereinkommen mit anderen Staaten
Kosten für Inkassomassnahmen:
- Die Leistungen der Fachstelle sind in der Regel kostenlos.
- Die Leistungen Dritter (z.B. Betreibungs, Verfahrens- und Übersetzungskosten) werden von der Fachstelle vorgeschossen und sind von der verpflichteten Person zu tragen. Bei erfolglosem Inkasso sind die Kosten von der berechtigten Person zu leisten.
Die Sozialen Dienste legen die Art, die Notwendigkeit, die Fristen sowie die Regelmässigkeiten für einzuleitende Massnahmen fest. Ist die berechtigte Person mit dem Vorgehen nicht einverstanden, so kann das Gesuch um Inkassohilfe jederzeit zurückgezogen werden.
Bei einer Entgegennahme und Weiterleitung von Unterhaltsbeiträgen durch die Sozialen Dienste ist jeweils mit einer Frist bis am 10. des Monats zu rechnen.