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Beglaubigungen

Beglaubigungen Unterschrift
Unterschriften werden durch die Gemeindekanzlei beglaubigt. Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich vorzusprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) auszuweisen. Die Beglaubigung wird direkt auf dem Original-Dokument vorgenommen.

Beglaubigungen Fotokopien
Die Gemeindekanzlei nimmt Beglaubigungen von Fotokopien vor. Sie erstellt dabei eine Kopie des Original-Dokuments und bestätigt die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Kopien eines kopierten Dokuments können nicht beglaubigt werden.

Gebühren

Dienstleistung Kosten
Beglaubigung einer Unterschrift CHF 20.00
Beglaubigung einer Kopie CHF 3.00 pro Seite, mind. CHF 10.00

 

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