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Hundekontrolle

Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Hundehalter müssen der Gemeinde Zu- und Wegzüge, Halterwechsel sowie den Tode ihres Hundes innert 30 Tagen melden.

Hundesteuer:
Die Hundesteuer wird für die nötige Infrastruktur in der Gemeinde verwendet. Sie beträgt für den ersten Hund Fr. 100.-/Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 160.-/Jahr. Die Rechnung ist zahlbar bis Ende April jedes Jahres bzw. innert 30 Tagen nach Anmeldung.

Hundeausbildung:
Nachdem per 31.12.2016 die Bestimmungen des Bundes zur Ausbildungspflicht für Hundehalter aufgehoben wurden, gilt seit 1. Januar 2017 wieder das kantonale Recht. Dieses besagt, dass Hunde mit einem Erwachsenengewicht über 15 Kilogramm innerhalb eines Jahres nach Anschaffung einen anerkannten praktischen Hundeerziehungskurs besuchen müssen. Dieser Kurs umfasst mindestens 10 Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt.

Haftpflichtversicherung:
Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Franken abgeschlossen haben.

Bewilligungspflicht potenziell gefährlicher Hunde:
Zuständig ist das Veterinäramt.

Wer einen potentiell gefährlichen Hund (gemäss Art. 7b, Verordnung des Regierungsrates über das Halten von Hunden) oder einen Hund aus einer Kreuzung mit einem potentiell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt eine kantonale Bewilligung. Personen, die einen potentiell gefährlichen Hund halten und im Kanton Thurgau ihren neuen Wohnsitz nehmen wollen, müssen spätestens 10 Tage nach Zuzug beim Veterinäramt ein Bewilligungsgesuch einreichen. Die Bewilligung basiert auf einer Beurteilung der Wesenssicherheit des Hundes.

Mit dem Bewilligungsgesuch sind dem Veterinäramt folgende Unterlagen einzureichen:
Handlungsfähigkeitszeugnis, Wohnsitzbestätigung, Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister, Nachweispapiere über die Herkunft des Hundes und über die Kenntnisse im Hundewesen, Police der Haftpflichtversicherung, Pass-foto, Kostenvorschuss Fr. 500.- (weitere Person Fr. 80.-, weitere Hunde Fr. 300.-).