Navigieren in Eschlikon

Was sind Stichprobenkontrollen

Die Technischen Werke Eschlikon sind gesetzlich verpflichtet, die gemeldeten Installationen und Periodischen Kontrollen stichprobenweise überprüfen zu lassen.

Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) Art. 39 Abs. 2, sind die Kosten der Stichprobenkontrolle vom Eigentümer der elektrischen Installation zu tragen, wenn Mängel an der Installation festgestellt werden.

Die Kommission der Technischen Werke Eschlikon hat am 27.02.2020 entschieden, dass rückwirkend per 01. Dezember 2019, bei Stichproben mit Mängeln auf die Verrechnung der Kosten für die Stichprobenkontrolle verzichtet wird.

Sollten bei der Stichprobe Mängel festgestellt werden, so hat der Liegenschaftseigentümer dafür zu sorgen, dass diese Mängel behoben werden. Sämtliche Kosten der Mängelbehebung gehen zu Lasten des Liegenschaftseigentümers.