Wiesenstr. 3
8360 Eschlikon
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Gesetzliche Grundlagen:
Verordnung_Mietrecht [PDF, 46.0 KB]
Mietrechtliche Formulare:
Die „amtlichen Wohnungsabnahmen“ übernimmt Herr Rolf Bill, Frauenfelderstr. 41c, Sirnach (Tel. 071 966 46 64). Er verfügt über eine reiche Erfahrung bei Wohnungsabnahmen und besorgt dies für eine Mehrzahl von Gemeinden im Hinterthurgau. Sind bei einer Wohnungsabnahme zwischen Mieter und Vermieter Probleme vor allem in Bezug auf den Zustand der Wohnung absehbar, empfiehlt es sich, zusätzlich einen Vertreter der Mieterhaftpflichtversicherung beizuziehen. Wohnungsabnahmen: Abnahmeprotokolle