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Schlichtungsbehörde in Mietsachen

Wiesenstr. 3
8360 Eschlikon
Telefon 071 973 99 23
Telefax 071 973 99 12
r.bosshart@eschlikon.ch

Öffnungszeiten

 

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
 
08.00 - 11.30
08.00 - 11.30
08.00 - 11.30
08.00 - 11.30
08.00 - 11.30
 
13.30 - 16.30
13.30 - 16.30
13.30 - 16.30
13.30 - 18.00
13.30 - 16.00
 
Beratungstermine ausserhalb dieser Zeiten sind auf Voranmeldung möglich.
 
 

Schlichtungsbehörde in Mietsachen der Gemeinden Bichelsee-Balterswil und Eschlikon

Die Gemeinden Bichelsee-Balterswil und Eschlikon bilden gemeinsam die Schlichtungsbehörde für das Mietwesen. Das Sekretariat wird durch Gemeindeschreiber René Bosshart geführt.

Die Schlichtungsbehörde in Mietsachen hat folgende Aufgaben:
  1. Die Parteien in allen Mietfragen beraten
  2. In Streitfällen versuchen, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen
  3. Die nach dem Gesetz erforderlichen Entscheide fällen
  4. Die Begehren der Mieter an die zuständige Behörde überweisen, wenn ein Ausweisungsbegehren hängig ist
  5. Als Schiedsgericht amten, wenn die Parteien es verlangen.

Weitere Infos 

www.mietrecht.ch

www.hev-tg.ch

Mieterverband

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

Verordnung_Mietrecht  [PDF, 46.0 KB]

Mietrecht  [PDF, 75.0 KB]

Mietrechtliche Formulare: 

Mietzinserhoehung  [DOC, 90.0 KB]

 

Formular_Kuendigung_Mietvertrag  [PDF, 115 KB]

 

 

 

 

Die „amtlichen Wohnungsabnahmen“ übernimmt Herr Rolf Bill, Frauenfelderstr. 41c, Sirnach (Tel. 071 966 46 64). Er verfügt über eine reiche Erfahrung bei Wohnungsabnahmen und besorgt dies für eine Mehrzahl von Gemeinden im Hinterthurgau.

Sind bei einer Wohnungsabnahme zwischen Mieter und Vermieter Probleme vor allem in Bezug auf den Zustand der Wohnung absehbar, empfiehlt es sich, zusätzlich einen Vertreter der Mieterhaftpflichtversicherung beizuziehen.

Wohnungsabnahmen: Abnahmeprotokolle