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Gemeinderat

 

Gemeindeammann
Meyer Robert.jpg
Meyer Robert
 
Höhenweg 37
8360 Eschlikon
 
Tel G 071 973 99 22    
Tel P 071 971 18 19
 
r.meyer@eschlikon.ch                         
 
 
 
Ressort Präsidium, Planung und Hochbau
 
glp


Weitere Mitglieder des Gemeinderates
Denzler_Isabelle.jpg
Denzler Isabelle
 
Rebenstrasse 20
8360 Eschlikon
 
Tel 071 440 44 00
 
 
 
Ressort Soziales und Gesundheit
 
CVP
 

Stutz_Adrian.jpg
Stutz Adrian
 
Schulstrasse 3
8360 Eschlikon
 
Tel 071 971 12 26
 
 
 
 
Ressort Technische Werke
 
SVP
 

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Ziegler Werner
 
Sportlerweg 8
8360 Eschlikon
 
Tel 071 971 39 71
 
 
 
Ressort Tiefbau
 
FDP
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Schwager Philipp
 
Obere Rispergstr. 6
8360 Wallenwil
 
Tel 071 971 23 26
 
 
 
 
Ressort Sicherheit und Finanzen
 
FDP
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Mettler Iris
 
Eichstrasse 8
8360 Eschlikon
 
Tel 071 971 26 41
 
 
 
 
Ressort Kultur, Sport, Freizeit, Gesellschaft
 
parteilos
 

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Braun Bernhard
 
Rosenstrasse 25
8360 Eschlikon
 
Tel P 071 534 88 13
 
 
 
 
Ressort Öffentlicher Verkehr und Umwelt
 
parteilos

 

Der Gemeinderat stellt die Exekutive dar und ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er besteht in Eschlikon aus 7 Mitgliedern (Gemeindeammann, Vize-Gemeindeammann und 5 Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte). Den Vorsitz bei den 14-täglichen Sitzungen führt der Gemeindeammann, bei dessen Abwesenheit der Vize-Gemeindeammann. Der Gemeinderat wird für eine 4-jährige Amtsdauer durch das Stimmvolk gewählt, die jetzige Legislatur dauert noch bis zum  31. Mai 2011. Die Gemeinderatssitzungen finden jeweils am Donnerstagnachmittag statt.

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Vorbereitung und Antragstellung sowie Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung
  • Aufsicht über Verwaltung und Finanzhaushalt der Gemeinde
  • Standortmarketing / Gemeindeentwicklung
  • Sorge für öffentliche Ruhe und Ordnung
  • Anstellung des Gemeindepersonals
  • Aussprechen von Strafbefehlen
  • Arbeitsvergebungen für öffentliche Aufträge im Rahmen der Kompetenz, soweit sie nicht in der Kompetenz der entsprechenden Kommissionen sind
  • Vollzug der ihm durch Gesetze und Gemeindeordnung übertragenen Aufgaben
  • Planungen i.R. der Ortsplanung